
Wenn öffentliche Wege plötzlich nicht mehr öffentlich sind!!!
In der Gemeinde St. Lorenz am Mondsee sorgt ein Thema seit geraumer Zeit für Unklarheit – der Umgang mit öffentlichen Wegen und die Kommunikation durch die Gemeindeführung.
Bereits im Dezember 2024 wurde mir vom Bürgermeister der Gemeinde, Herrn Andreas Hammerl, in einer öffentlichen Sitzung zugesichert, dass der Weg Engelmoos, ein seit Jahrzehnten bestehender öffentlicher Gemeindeweg, nicht mehr durch Schranken versperrt werde. Diese Aussage wurde klar und unmissverständlich vor mehreren Zeugen getätigt.
Umso größer war mein Erstaunen, als ich am 6. Juli 2025 feststellen musste, dass eben dieser Weg erneut mit einem Schloss gesichert und somit unpassierbar war. Auf Nachfrage beim Gemeindeamt erklärte mir Herr Hammerl, dass die Firma Lidl im März 2025 Vermessungsarbeiten durchgeführt habe. Diese hätten zu einem „neuen Straßenverlauf“ geführt – und somit sei der Schranken nun „auf privatem Grund“ errichtet worden.
Diese Erklärung wirft für mich erhebliche Fragen auf:
- Wie kann es sein, dass ein öffentlicher Weg, der seit ca. vier Jahrzehnten besteht, plötzlich nicht mehr dem ursprünglichen Verlauf entspricht?
- Wer hat die Anweisung gegeben, den Weg ausmessen zu lassen – und in wessen Interesse geschah dies?
- Wurde der Gemeinderat offiziell darüber informiert, dass ein öffentlicher, von Steuerzahlern finanzierter Weg „verlegt“ wurde?
Wenn sich der Verlauf eines öffentlichen Weges plötzlich ändert – ohne breite Information oder transparente Entscheidung –, entsteht der Eindruck, dass hier möglicherweise im Stillen gehandelt wurde. Ob diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt ist oder nicht, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Doch ein transparenter und respektvoller Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern sieht anders aus.
Die Gemeinde St. Lorenz ist ein Ort, den viele als Naherholungsraum nutzen – sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einfach für einen Spaziergang durch die Natur. Öffentliche Wege sind keine Verhandlungsmasse, sondern ein Teil des Allgemeinguts.
Ich appelliere an alle Entscheidungsträger und Gemeindemitglieder, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und Vorgänge, die das öffentliche Interesse betreffen, offen, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei zu gestalten. Der Schutz öffentlicher Wege und der transparente Umgang mit dem Gemeingut darf nicht dem Zufall oder Einzelinteressen überlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Greisberger