„Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

„Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht.
Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.

Das Volksbegehren ist offiziell genehmigt und Sie können eine Unterstützungserklärung dafür abgeben: https://www.bmi.gv.at/411/

Im Falle des Mondseelandes gibt es AB SOFORT die Möglichkeit der Unterzeichnung in dem Gemeindeamt der Landgemeinden.

Aber auch online (mit Handysignatur oder Bürgerkarte) unter:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Alle Unterschriften im Rahmen der Unterstützung zählen bereits für das Volksbegehren. Sobald eine genügend große Zahl an Unterschriften vorliegt, werden wir die sog. Einleitung beantragen. Dann liegt das Volksbegehren nochmals zwei Wochen zur Unterschrift auf. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt 100.000 Unterschriften vorliegen, wird das Thema im Parlament behandelt.

Bildschirmfoto 2020 10 16 um 09.49.57

Begründung für das Volksbegehren

Angesichts der zahlreichen durch den Staat willkürlich angeordneten Einschränkungen und der dadurch entstandenen massiven Schäden für viele Menschen sowie auch für die Gesellschaft und Wirtschaft möge der Bundesgesetzgeber folgende Änderungen vornehmen:

1. Gesetzesrücknahme:
Rücknahme aller in diesem Jahr beschlossenen Gesetze im Zusammenhang mit Corona (sog. Covid-19-Maßnahmen) einschließlich der Änderungen des bisherigen Epidemie-Gesetzes.

2. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Ein Rechtsschutz, somit ein Instanzenzug muss gegeben sein.

3. Verwaltungsstrafen:
Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen bzw. Erlässen sind außer Vollzug zu setzen. Alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sind unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen sind zu refundieren.

4. Transparenz:
Sämtliche ExpertInnen und deren Gutachten, welche im Rahmen der Covid-19-Epidemie von der Regierung beauftragt wurden, sind zu veröffentlichen. Es muss dargestellt werden und klar ersichtlich sein, welche Maßnahmen aufgrund politischer Überlegungen getroffen wurden und welche auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen.

5. Hilfsgelder:
Die Auszahlung von Hilfsgeldern im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen hat nur aufgrund einer entsprechenden detaillierten gesetzlichen Basis zu erfolgen.

6. Datenschutz:
Medizinische Daten, u.a. der Immunitätsstatus einer Person, müssen unter allen Umständen privat bleiben. Berechtigungen, z.B. für Veranstaltungen, Reisefreiheit und Befugnisse dürfen keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden.

7. Verfassungsgerichtshof-Reform:
Einrichtung einer Senatsstruktur, da derzeit der VfGH nur im Plenum im Rahmen von 4 Sessionen jährlich entscheidet. Ferner muss die Möglichkeit von Eilentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein.

8. Amtshaftungsrechts-Novellierung:
Bei verfassungswidrigen Gesetzen soll eine Amtshaftung möglich sein, auch wenn dieses Gesetz rechtmäßig vollzogen wurde. Derzeit besteht keine Möglichkeit, nach Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes Amtshaftungsansprüche aufgrund eines rechtmäßigen Vollzuges von solchen Gesetzen geltend zu machen.

Quelle: ICI - Die Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen

Veröffentlicht am 16.10.2020