So schaut's aus .. mit der Finanzierung des TVBs

So schaut's aus .. mit der Finanzierung des TVBs

Wie finanziert sich ein Tourismusverband?

(von Thomas Ebner/GF TVB MondSeeLand)

Letztes Mal durfte ich darüber berichten, warum es eigentlich einen Tourismusverband MondSeeLand Mondsee – Irrsee gibt. Jetzt haben mich Fragen erreicht, die sich um die Finanzierung unserer Körperschaft öffentlichen Rechts drehen, die ich gerne beantworten möchte.

Grundsätzlich ist auch die Finanzierung eines Tourismusverbandes im Oberösterreichischen Tourismusgesetz geregelt. Hier finden sich insgesamt drei unserer Haupteinnahme-Quellen:

1. Ortstaxen

Jeder Gast, der in einer Gästeunterkunft im MondSeeLand nächtigt, entrichtet an den Betrieb eine so genannte Ortstaxe. Diese beträgt seit dem 01.01.2019 in ganz Oberösterreich, unabhängig von Art des Betriebes, Saison oder Tourismusintensität der Standortgemeinde EUR 2,- pro Person und Nacht. Befreit von der Ortstaxe sind Kinder bis 14 Jahre und wenige weitere Personengruppen wie Reiseleiter oder Buschauffeure. Über das touristische Meldewesen, welches per 01.01.2019 vom Tourismusverband im Namen der sieben Gemeinden abgewickelt wird, hebt der jeweilige Beherbergungsbetrieb diese Abgabe vom Gast an und leitet diese im Rahmen einer monatlichen Abrechnung an den Tourismusverband weiter.

2. Freizeitwohnungs-Abgabe

Wohnungen, die nicht permanent ganzjährig bewohnt werden, so genannte Zweitwohnsitze, unterliegen einer pauschalen Freizeitwohnungs-Abgabe. Diese beträgt für Wohnungen kleiner als 50m² Nutzfläche das 36fache der Ortstaxe, daher EUR 72,- und für größere Wohnungen das 54fache der Ortstaxe, daher EUR 108,- jährlich. Diese Freizeitwohnungspauschale wird von der jeweils zuständigen Gemeinde eingehoben und einmal jährlich an den Tourismusverband weitergeleitet. Seit 01.01.2019 haben die Gemeinden die Möglichkeit einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale in Rechnung zu stellen. Dieser Zuschlag verbleibt jedoch bei der jeweiligen Gemeinde.

3. Interessentenbeiträge

Jedes Unternehmen, jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, welcher in einer der sieben MondSeeLand-Gemeinden eine unternehmerische Tätigkeit ausübt und Umsätze in Oberösterreich erzielt, unterliegt der so genannte Beitragspflicht und ist sohin auch Pflichtmitglied des Tourismusverbandes. Die Ermittlung des Beitrags ist kompliziert geregelt, vereinfacht gesagt funktioniert das so: je näher die betriebliche Tätigkeit am Tourismus ist (z.B. Hotel) und je touristischer eine Gemeinde ist, desto höher ist der in Promillesätzen anhand des Jahresumsatzes berechnete Interessentenbeitrag. Der Interessentenbeitrag wird vom Land Oberösterreich eingehoben und nach Abzug von 15% dem Tourismusverband weitergeleitet. Ein TVB erhält daher rund 85% des Aufkommens der Interessentenbeiträge in seinen Mitgliedsgemeinden.

Zu den dem Tourismusverband per Gesetz zustehenden Einnahmen kommen noch zwei weitere wichtige Einnahmequellen:

4. Förderungen

Förderungen werden nicht einfach so gewährt, sondern es gilt im Tourismus die Projektfinanzierung. Fördergeber können dabei sein: Die EU (z.B. EU-Leader im Rahmen der Regionalentwicklung), der Bund (Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus), das Land (im Rahmen des Tourismus-Impulsprogramms) oder aber auch die Standort-Gemeinden für gemeinsame Projekte.

5. Selbst erwirtschaftete Einnahmen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit

Durch unsere Tätigkeiten erwirtschaften wir auch die unterschiedlichsten Einnahmen. Dazu gehören Inserate in unseren Drucksorten ebenso, wie Eintritte (z.B. beim Seefest) oder Standmieten (z.B. beim Advent in Mondsee). Des Weiteren generieren wir Einnahmen durch Handelswarenverkäufe und natürlich durch unsere Tätigkeit als Incoming-Reisebüro. Damit gemeint sind z.B. Vermittlungsprovisionen für Reiseleistungen und Kartenvorverkäufen. In Summe weist der Tourismusverband vier Gewerbeberechtigungen (und daher auch vier Kammermitgliedschaften) auf. Aber das ist ein Thema für einen nächsten Einblick in den Tourismusverband.

©TVB Mondseeland

 

Veröffentlicht am 20.03.2019