Neues im Fall der „Toten im Mondsee“

Im Fall des Kapitalverbrechens an der damals 17jährigen Martina Posch, die im November 1986 im Mondsee bei der Kienbergwand versenkt wurde, gibt es Neuigkeiten. In einem Gespräch mit dem Publizisten Norbert Blaichinger, der seit mehr als 30 Jahren an dem Fall arbeitet, bestätigte der stellvertretende Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wels, Mag. Christoph Weber, dass es einen „Anfangsverdacht“ gegen eine männliche Person aus dem Raum Vöcklabruck gebe. Dieser war im Zuge der wieder aufgenommenen Cold Case-Ermittlungen den Beamten aufgefallen, weil er zwar von der Mutter laut Amtsvermerk aus 1986 als Bekannter der Familie zwar angeführt, aber nicht Ziel intensiverer Überprüfungen war.

Rechtsmittel gegen DNA-Probe ergriffen
Laut Weber ist der Mann einer Aufforderung zum DNA-Test zwar nachgekommen und hat einen Mundhölhlenabstrich nehmen lassen (dessen Ergebnis schriftlich noch nicht vorliegt), danach aber ein Rechtsmittel eingelegt, über das das Oberlandesgericht bislang nicht entschieden hat. In dem Rechtsmittel argumentiert der Mann, er möchte aber nicht als Verdächtiger gelten, da er mit der Sache nichts zu tun habe. Mittlerweile sind Dutzende von Männern in dieser Weise überprüft worden, und ein Treffer würde auch nicht bedeuten, dass der Mörder gefasst wäre. Bekannterweise ist die unter einem Fingernagel der Martina gesicherte DNA eine Mischspur. Das bedeutet, die kann Verdächtige zwar ausschließen, aber nicht identifizieren.

Norbert Blaichinger

Veröffentlicht am 30.07.2021