Verzugszinsen bei rückwirkender Erhöhung des Kindesunterhaltes

Der Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Verzugszinsen für Unterhaltsleis- tungen kann ab der monatlichen Fälligkeit des Unterhaltsbetrages bei Zahlungs- verzug, ohne dass es vorher einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf, geltend gemacht werden.

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Dr. Rafaela Golda-Zajc
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Veröffentlicht am 30.03.2017