Fiktive Selbsterhaltungsfähigkeit eines psychisch kranken Kindes?

Ein volljähriges Kind, das die Behandlung der psychischen Erkrankung aus- schließt und somit nicht selbsterhaltungsfähig wird, kann, wenn die Therapieun- willigkeitssymptom der psychischen Krankheit ist, nicht auf ein fiktives Eigenein- kommen angespannt werden.

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Veröffentlicht am 25.02.2018