Verjährung Pflichtteilsansprüche 1 Jahr nach dem Tod

Pflichtteilsansprüche können erst nach einem Jahr ab dem Ableben des Erblasser geltend gemacht werden. Erst ab dann läuft die dreijährige Verjährung, sodass die Verjährungsfrist insgesamt 4 Jahre ab dem Tod beträgt.

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Veröffentlicht am 27.02.2023