Unterlassungsanspruch bei Blockade der Zufahrtsstraße

Die Verhinderung der Zu- und Abfahrt zu, oder von einer Liegenschaft durch Falschparker auf öffentlicher Straße stellt einen Eigentumseingriff dar, sodass der Eigentümer der betroffenen Liegenschaft mit Unterlassungsklage vorgehen kann.

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Veröffentlicht am 29.06.2020