Unterhaltsreduktion wegen Mitbetreuung

Wenn eine Betreuung des geldunterhaltspflichtigen Elternteiles im Verhältnis 36% zu 64% gegeben ist, lieg noch keine gleichteilige Betreuung vor, die bei annähernd gleichen Einkommen zur Aufhebung der Geldunterhaltspflicht führen würde. In diesem Fall kommt es zu einer Reduktion des Unterhaltes um 10 %.

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Veröffentlicht am 25.02.2019