Unterhaltsbemessung bei Betreuung durch beide Elternteile

Es entfällt die Geldunterhaltspflicht beider Elternteile nur dann, wenn ihre Be- treuungsleistungen nahezu gleichwertig sind, sie die bedarfsdeckenden Natural- leistungen annähernd gleichwertig erbringen und ihre Einkommen halbwegs gleich hoch sind. Nahezu gleichwertig liegt jedoch bei geringfügigen Unterschie- den dennoch vor.

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Veröffentlicht am 29.01.2018