Kontaktrecht - Zwangsstrafe

Der hauptsächlich das Kind betreuende Elternteil hat im Zusammenhang mit dem Kontaktrecht zu dem anderen Elternteil auf das Kind positiv ein- zuwirken. Unterlässt dies dieser nachweislich, kann eine Zwangsstrafe (zuletzt in einer Entscheidung mit € 250,00) verhängt werden.

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Veröffentlicht am 29.09.2017