Informationsrecht - Wille des Kindes

Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat ein Informationsrecht betreffend die schulischen und gesundheitlichen Angelegenheiten des Kindes.
Auch wenn sich das mündige Kind dagegen ausspricht, hat der nicht obsorgeberechtigte Elternteil Anspruch auf die Erfüllung dieser Informationspflicht.

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Veröffentlicht am 24.05.2021