Haftung der Mutter für den Unterhaltsschaden

Die Mutter haftet ihren Ehegatten auf schadenersatzrechtlicher Grundlage, für die von ihm erbrachten Unterhaltsleistungen für ein Kind, welches anlässlich eines Ehebruches gezeugt wurde.

Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee, Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 27.05.2019