„Darf mein Kind auf der Straße Skateboard fahren?“

Das Befahren einer Straße mit Skateboards, Longboards und Kinderfahrrädern ist verboten. Das gilt auch für Siedlungsstraßen ohne Gehsteig. Ist das Spielzeug ursächlich für einen Verkehrsunfall, kann auch ein Kind unter 14 Jahren schadenersatzpflichtig werden.

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Veröffentlicht am 24.08.2021