Auflösbarkeit eines Adoptionsvertrages

Der Antrag der Kindesmutter und des Wahlvaters auf Aufhebung der Adoption nach Beendigung von deren Lebensgemeinschaft ist, auch wenn es durch die Auflösung der Lebensgemeinschaft zu einem Fehlen einer Eltern-Kind-Beziehung kommt, kein ausreichender Grund für eine Aufhebung der Adoption.

Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc
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Veröffentlicht am 18.08.2020