



Verbote im Almeidapark
Der Gemeinderat hat nach der Oö. Gemeindeordnung das Recht ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen. „Zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände ...“ heißt es dort.
Um den Almeidapark (ein Gedenkstein erinnert an Graf Rudolph und Gräfin Micheline Almeida, 1988) und seine Nutzung gibt es nicht wenige besorgte Bürgerinnen und Bürger.
Daher kam es jetzt - bei vier Gegenstimmen – zur Beschlussfassung einer ortspolizeilichen Verordnung über das VERBOT von BADEN, PICKNICKEN, GRILLEN und dgl. im Bereich des Parkes. Sollen derartige Missstände auftreten, können diese geahndet und bestraft werden.
RH