RAUMPLANUNG im Mondseeland

RAUMPLANUNG im Mondseeland

Jede Gemeinde hat ausgehend von und den Ergebnissen der Grund­lagenforschung ein Örtliches Raumord­nungsprogramm zu erstellen, das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) und den Flächenwidmungsplan. Diese Grundlagen der Raumordnung sind alle zehn Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten.

So wird im Baulandkonzept des ÖEK festgelegt, welche Funktionen Teile des Gemeindegebietes übernehmen sollen, in welchen Räumen die bauliche Entwicklung stattfinden soll oder wo die Bauland­grenzen sind, kein neues Bauland in der Peripherie, Stärkung der Ortskerne. Der künftige Baulandbedarf hat sich auch an den vorhandenen Baulandreserven zu orientieren, eine maßvolle Bevölkerungs­entwicklung ist anzustreben.
Das Verkehrskonzept muss Aussagen über die geplanten lnfrastrukturmaßnahmen bezüglich der örtlichen Verkehrserschlie­ßung, des öffentlichen Verkehrs, des Fuß­gänger- und Fahrradverkehrs enthalten.

Alle nicht als Bauland oder Verkehrs­flächen gewidmeten Flächen sind im Grünlandkonzept auszuweisen: land- und forstwirtschaftliche Flächen, Ödland und Sonderwidmungen wie z.B. Parks, Erho­lungs- und Sportanlagen, Freibäder, Cam­pingplätze, Schipisten, Dauerkleingärten, Friedhöfe, Gaststätten, Grünzüge, Trenn­grün.

Zur Situation in den Gemeinden des Mondseelandes: Die ausufernde Entwick­lung des Bauwesens im Mondseeland hat ein Ausmaß erreicht, das viele Bürgerinnen und Bürger veranlasst hat, ihren Unmut öffentlich zu äußern. Der Bevölkerungs­zuwachs im Mondseeland ist um ein Viel­faches höher als der Landesdurchschnitt. Ungebremstes und unkontrolliertes Wachstum treibt die Wohnkosten in die Höhe. Wer kann sich im Mondseeland noch eine erschwingliche Wohnung leis­ten? Dutzende neu errichtete Wohnungen stehen leer, da diese für viele nicht leistbar sind.

Bauland wird zum Spekulationsob­jekt einer kleinen Minderheit, der überwiegende Teil der Bevölkerung bleibt auf der Strecke. Wie geht die Politik damit um und welche Möglichkeiten haben die Bürgerin­nen und Bürger, um ihren Lebensraum zu behaupten und lebenswert zu gestalten? Die Politik ist gefordert, Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsfindungsprozes­se einzubinden, Bürgerbeteiligung ist in vielen Gemeinden schon demokratischer der Entwicklung unseres Lebensraumes mit möglichst großer Bürgerbeteiligung stattfinden. Dazu wird es noch im Früh­jahr 2017 in der Gemeinde St. Lorenz eine Bürgerversammlung zum Thema Raum­ordnung mit dem Raumplaner und politi­schen Mandataren der Gemeinde geben. In St. Lorenz war die Beschlussfassung des Gemeinderates zur Verfahrenseinleitung ,,Überarbeitung ÖEK und Flächenwid­mungsplanung" bereits 2016 erfolgt. In den anderen Gemeinden - Mondsee und Tiefgraben stehen erst am Beginn des Planungsprozesses - sollte die Bevölke­rung bereits von Anfang an eingebunden werden!

Nehmen Sie teil an den Bürgerversamm­lungen und bringen Sie dort auch Ihre Ideen, Wünsche, aber auch kritische An­merkungen ein!

Nach Beschluss des neuen ÖEK und des Flächenwidmungsplanes sollen Bebau­ungspläne erlassen werden, die auch vom Gemeinderat beschlossen werden müssen. Bebauungspläne sind zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung und zur Erreichung eines möglichst wirk­samen Umweltschutzes erforderlich. Es sind festzulegen die räumliche Verteilung der Gebäude, das Maß der baulichen Nut­zung um gegenseitige Beeinträchtigung zu vermeiden, Gebäudehöhe, Fluchtlinien, Verlauf und Breite der Verkehrswege, Was­serversorgung, Abwasserbeseitigung und Energieversorgung, ein ausreichendes Maß an Licht, Luft und Sonne ist zu berücksich­tigen. Wie wichtig Bebauungspläne sind kann man am Beispiel von Bauvorhaben in St. Lorenz sehen. Ein Bürgermeister, der einen Baubescheid erlassen hat ohne auf die berechtigten Anliegen der Anrainer einzugehen, muss zur Kenntnis nehmen, dass es Berufungen gegen den Baubescheid gibt, die dann im Gemeinderat als nächster Instanz behandelt werden müs­sen. Die Grünen Mondseeland setzen sich dafür ein, dass Bebauungsrichtlinien von den zuständigen Bau- und Planungsaus­schüssen auch in den Gebieten festgelegt werden, in denen es keine Bebauungsplä­ne gibt. Diese müssen den Planungszielen der Gemeinde entsprechen und der Erhaltung und Sicherung der Wohnqualität dienen. In Tourismusgemeinden glauben Investoren oft, dass sie alles machen dür­fen, ohne Rücksicht auf Architektur und Raumplanung.

Baukultur ist ein ständiger Prozess, der in den Gemeinden stattfindet. Die Ver­antwortung für Baukultur kann nicht von Bürgermeistern und Bauträgern alleine getragen werden, die Bevölkerung muss in die Gestaltung der Lebensumgebung eingebunden werden. Die gebaute Um­gebung hat vielfältige Wirkung auf uns, es darf uns nicht gleichgültig sein, wie es um uns herum aussieht. Architektonische Luftschlösser (Neudeutsch „sky lounges"), achtlos geplante, nur auf Gewinn ausge­richtete Einheitsbauten verunstalten nur allzu oft unseren Lebensraum.
Wir haben es in der Hand, unsere Le­bensumgebung nach unseren Vorstellun­gen zu gestalten, die Schönheit unseres Lebensraumes Mondseeland zurückzuge­winnen! Wie schön sind doch die Leitziele der Gemeinde St. Lorenz formuliert: Si­cherung, Verbesserung und Ökologisie­rung der typischen Kulturlandschaft, unter besonderer Bedachtnahme auf die See­uferzonen und die Fuschler Ache.

Josef Dobesberger, St. Lorenz (Die Grünen Mondseeland)

Veröffentlicht am 24.05.2017