Einsatzfahrzeug / Linksabbiegen

Einsatzfahrzeuge sind gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern im Vorrang. Auch wenn zum Linksabbiegen der Blinker getätigt ist, darf das Einsatzfahrzeug den Überholvorgang mit Blaulicht fortsetzen. Es führt dies bei einem Unfall zu keinem Mitverschulden.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Golda-Zajc
5310 Mondsee, Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 24.07.2023