Neue Corona-Infos und Maßnahmen (5.3.22)
Erleichterungen und Maßnahmen ab 05. März 22
Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig ab 5. März bis voraussichtlich 2. April 2022) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.
Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen: Sonderbestimmungen Wien.
Aktuelle Neuerungen ab 5. März
- Wegfall des 3-G-Nachweises in fast allen Bereichen (Ausnahme: Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe)
- Wegfall der Sperrstunde (Nachtgastronomie darf wieder öffnen)
- FFP2-Maskenpflicht nur noch in wenigen ausgewählten Bereichen (z.B. Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Banken etc.)
- Wegfall der meisten Auflagen für Zusammenkünfte
- Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzepts und Bestellung von COVID-19-Beauftragten bleibt weiterhin notwendig
Arbeitsorte
- Beschränkungen am Arbeitsplatz entfallen zum Großteil
- FFP2-Maskenpflicht bleibt nur mehr zum Teil aufrecht (korrespondierend zur Maskenpflicht für den Kunden)
- 3-G-Nachweispflicht bleibt nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
Folgende Corona-Maßnahmen bleiben aufrecht:
- Verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept sowie Bestellung eines COVID-19-Beauftragten
- Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen für Gäste und Mitarbeiter:innen
- Strengere Vorschriften für Alten-/Pflegeheime bzw. Krankenanstalten (3G und Maskenpflicht)
- 3G für Gäste und 3G für Mitarbeiter:innen (Ausnahme: z.B. Pflegeheime, Spitäler) fällt weg
- Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske: Sowohl für Gäste als auch für Mitarbeiter:innen. (Ausnahme: höchst vulnerable Bereiche (beispielsweise in Krankenhäusern), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel)
- Gästeregistrierungen
- Gästeplatzierungen
- Corona-Sperrstunde
- Verbot von Nachtgastronomie und Barbetrieb