So schaut's aus ... - Die Gewerbeberechtigungen des TVBs
Thomas Ebner

So schaut's aus ... - Die Gewerbeberechtigungen des TVBs

Vier Gewerbeberechtigungen für den TVB – wieso?

Der Tourismusverband MondSeeLand Mondsee – Irrsee arbeitet mit in Summe vier Gewerbeberechtigungen. Das macht mich als Geschäftsführer bei jeder Wirtschaftskammerwahl zu einem begehrten Wahlwerbeobjekt, habe ich für diese Wahl vier Stimmen zu vergeben.

Aber wieso hat ein Tourismusverband als Körperschaft öffentlichen Rechts vier Gewerbeberechtigungen und welche sind das eigentlich?

1. Handelsgewerbe

Im Rahmen unserer Tätigkeiten verkaufen wir auch diverse Produkte aus dem MondSeeLand in unserem Tourismusbüro. Im Wesentlichen sind dies spezielle Bücher (Mountainbike-Guides, Wanderführer, Bücher von und über Mondsee, Bücher von Dritten wie dem Heimatbund, etc.). Denkbar sind aber auch Merchandising-Artikeln vom Salzkammergut und vom Mondseeland. Auch das beliebte Salzkammergut-DKT kann über uns bezogen werden.

2. Werbeagentur

Um unsere Hauptaufgabe zu bewerkstelligen, nämlich die Region rund um Mondsee und Irrsee mit alle seinen Facetten entsprechend zu bewerben, produzieren wir zum einen Drucksorten, zum anderen Betreiben wir die Webseite www.mondsee.at. Bei der Drucksortenproduktion verkaufen wir auch Inserate an Betriebe und Unternehmen aus dem Mondseeland, welche uns somit bei der Finanzierung der Drucksorten unterstützen. Gemeinsame Werbemaßnahmen mit Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Institutionen erlauben uns, anteilige Projektkosten weiterzuverrechnen. Außerdem kommen wir als registrierte Werbeagentur in den Genuss von Agenturrabatten bei Druckereien und Weiterbildungsmaßnahmen unserer MitarbeiterInnen etwa bei Schulungen zu Grafik- oder Fotosoftware.

3. Organisation von Veranstaltungen

Großveranstaltungen wie das Seefest oder der Advent in Mondsee wären ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung nicht durchzuführen. Die Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen bindet entsprechende Ressourcen des Tourismusverbandes und ist durch eigene Kostenstellen sowie Personal abgedeckt. Das notwendige Know-How für die Durchführung von Großveranstaltungen insbesondere im Bereich Genehmigungsverfahren und Versicherungen passiert auch durch einen regen Austausch mit anderen Veranstaltern sowie den genehmigenden Behörden auf der Bezirksverwaltungsbehörde.

4. Reisebüro

Das Reisebüro-Gewerbe ist nach wie vor ein reglementiertes Gewerbe, dh. es ist ein Befähigungsnachweis – in diesem Fall eine Prüfung zur Erlangung der Reisebürokonzession – notwendig. Diese Reisebürokonzession habe ich seinerzeit in Innsbruck positiv abgeschlossen.
Innerhalb des Reisebürogewerbes ist die Ausübung desselben noch einmal eingeschränkt und zwar auf Vermittlung und Verkauf von Reiseleistungen innerhalb des Verbandsgebietes. Dies macht auch durchaus Sinn, da wir so nicht in Konkurrenz zu klassischen Reisebüros treten. Wir kümmern uns lediglich um das so genannte Incoming – dh. Reisen ins MondSeeLand. Das Outgoing – dh. Reisen wohin auch immer – ist nicht unsere Aufgabe.

Somit werden wir innerhalb dieser vier Gewerbeberechtigungen klassisch unternehmerisch tätig und diese unternehmerische Tätigkeit nimmt einen großen Bereich, neben unseren hoheitlichen Aufgaben als Körperschaft öffentlichen Rechts, ein.

©TVB Mondseeland

Veröffentlicht am 08.04.2019