ÖVP St. Lorenz gegen Bürgerbeteiligung

ÖVP St. Lorenz gegen Bürgerbeteiligung

Nachbetrachtungen zu einer ernüchternden Gemeinderatssitzung.

Seit Jahren leben die Mondseeland-Gemeinden in Kooperation. In den vergangenen Wochen wurde die Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung auch in den Medien und den verschiedenen Fraktionen wieder verstärkt in den Fokus gerückt.

Neben der Basisfinanzierung der Gemeinden wurde zur Anreizschaffung ein sogenannter Regionalisierungsfonds geschaffen, durch den gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte, wie z.B. Kinderbetreuungsstätten, Pflichtschulbereich, Amtsgebäude, Bauhöfe, Veranstaltungsräume, Bäder, Sportanlagen und Feuerwehrzeugstätten gefördert werden sollen.

Die Bürgermeister der drei Landgemeinden Gaderer (St. Lorenz), Dittlbacher (Tiefgraben) und Daxinger (Innerschwand) lehnen eine Fusion gegen den Willen einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vehement ab, sie nehmen die „Gemeindefinanzierung Neu“ zum Anlass, die Viererverwaltungsgemeinschaft durchzuboxen und führen als Begründung an, dass nur so Fördergelder des Landes möglich seien. Das ist schlichtweg nicht richtig. Um zukünftige Projekte ausreichend finanzieren zu können, schlägt das Land Kooperationen oder Fusionen vor. Eine Viererverwaltung ist nicht zwingend notwendig. Aktuell wird versucht, etwas gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen und politischen Druck auszuüben, der gesetzlich durch nichts gedeckt ist und der Entwicklung der Mondseeland-Gemeinden nicht dienlich ist.

Die Grünen St. Lorenz haben daher in der Gemeinderatssitzung am 28. September 2017 einen Antrag eingebracht, der eine ergebnisoffene Diskussion über die Zukunftsentwicklung des Mondseelandes unter Einbeziehung der Bevölkerung zum Ziel hat. In der Marktgemeinde Mondsee gibt es dazu bereits einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates, in Innerschwand und Tiefgraben soll dieser Antrag von verschiedenen Fraktionen ebenfalls eingebracht werden.

Verlangen
der unterfertigten GemeinderätInnen
gemäß § 46 Abs. 2 OÖ Gemeindeordnung 1990
auf Aufnahme des Antrages

Einleitung eines Prozesses zu einer Beratung mit ergebnisoffener Diskussion um die gemeinsame Zukunftsentwicklung des Mondseelandes im Zusammenwirken mit den Gemeinden Innerschwand, Mondsee und Tiefgraben. Es sollen dabei die Vor- und Nachteile einer möglichen Fusionierung bzw. einer Vierer-Verwaltungsgemeinschaft der Mondseeland - Gemeinden durchleuchtet werden.

in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung.

Einleitung/Begründung:

Seit Jahren leben die Mondseeland - Gemeinden ohnedies in Zusammenarbeit und Kooperation. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde die Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung auch in den Medien und den verschiedenen Fraktionen wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Im Besonderen ist durch die vom Land Oberösterreich geplante „Gemeindefinanzierung neu“ Handlungsbedarf entstanden, wobei das Land die Förderungsrichtlinien für die Gemeinden neu angepasst hat. Unterschiedliche Geldflüsse an die einzelnen Gemeinden können nicht als einziges Argument für eine Vierer-Verwaltungsgemeinschaft hingenommen werden.

Es geht hier um viel mehr, um ein zukunftsorientiertes Konzept für die vier Mondseeland-Gemeinden, wobei die Bürgerinnen und Bürger miteinzubeziehen sind. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mondsee hat schon vor einiger Zeit den Beschluss gefasst, eine ergebnisoffene Diskussion über die Zukunft des Mondseelandes zu initiieren, ein Prozess der von einer erfahrenen Prozessbegleiterin begleitet werden soll. Diese kritische Auseinandersetzung mit der Zukunft des Mondseelandes sollte unter Einbezug aller vier Gemeinden durchgeführt werden, der Bevölkerung ist im Rahmen von moderierten Gemeinde-Foren die Möglichkeit zu geben ihre Erwartungen, Wünsche und möglichen Befürchtungen einer Gemeinde-Zusammenlegung bzw. einer Vierer-Verwaltungsgemeinschaft auszudrücken und die Vor- und Nachteile offen zu besprechen.

Antrag:

Der Gemeinderat St. Lorenz möge beschließen:

Einleitung eines Prozesses zu einer Beratung mit ergebnisoffener Diskussion um die gemeinsame Zukunftsentwicklung des Mondseelandes im Zusammenwirken mit den Gemeinden Innerschwand, Mondsee und Tiefgraben. Es sollen dabei die Vor- und Nachteile einer möglichen Fusionierung bzw. einer Vierer-Verwaltungsgemeinschaft der Mondseeland - Gemeinden durchleuchtet werden.

Die ÖVP Fraktion fand es nicht der Mühe wert darüber zu diskutieren. Nach einigen zustimmenden Wortmeldungen der anderen Fraktionen ließ der Bürgermeister abstimmen. Das für viele Gemeindebürgerinnen und -bürger ernüchternde Ergebnis: die ÖVP bringt mit ihrer Mandatsmehrheit diesen Antrag zu Fall. Wir haben schon mehrmals erfahren, dass die ÖVP ihre Mehrheit bedingungslos einsetzt, wenn es um ihren Machterhalt geht. Die Verweigerung einer ergebnisoffenen Diskussion mit Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft der Mondseelandgemeinden ist jetzt der Tiefpunkt der politischen Kultur.

Ein weiterer Antrag, der Bürgerinteressen vor die Interessen von Bauspekulation stellt, wurde ebenfalls von der Mehrheitsfraktion niedergestimmt: der Antrag auf Verordnung eines Neuplanungsgebietes im Bereich Höribach. Ein Neuplanungsgebiet ist dort im Interesse einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich und wurde vom Antragsteller Gemeinderat Mag. Harald Kohlberger (FPÖ) auch ausführlich erläutert. Da sich ca.300 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition an den Bürgermeister gegen eine überdimensionierte Verbauung in diesem Gebiet gewendet hatten und es mehrere Berufungen gegen den Baubescheid des Bürgermeisters gibt, kann ein Bebauungsplan für die Betroffenen - Bauwerber und Anrainer - rechtliche Klarheit schaffen. In einem Neuplanungsgebiet ist ein Bebauungsplan zu erlassen, in dem die Kriterien für eine zweckmäßige und geordnete Bebauung eines bestimmten Gebietes festgelegt werden. Dadurch ist Rechtssicherheit für Bauwerber und Anrainer gegeben. Die Situation derzeit entspricht jedenfalls nicht dem Grundsatz der Gleichheit und dem gesetzlichen Auftrag der Raumordnung. In einem Bereich von Höribach besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der nur bescheidene ortsübliche Bebauung zulässt, auf der anderen Straßenseite können überdimensionierte Bauten errichtet werden, da es dort keinen Bebauungsplan gibt. Viele betroffenen Bürger stellen sich die Frage warum der Bürgermeister die Erlassung eines einheitlichen, für das gesamte Gebiet Höribach gültigen Bebauungsplanes mit aller Macht verhindert und welche Interessen er da vertritt.

Der Tagesordnungspunkt „Bauvorhaben HBH Bauträger GmbH – Entscheidung über Berufungen der Nachbarn gegen den Baubescheid des Bürgermeisters vom 20.02.2017“ wurde dann kurz vor Mitternacht vertagt. Diese komplexe Materie wird am 16. 11. 2017 behandelt.

Die Grünen werden sich weiterhin für die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen und immer wieder die Einbeziehung der Bevölkerung von Innerschwand, Mondsee, St. Lorenz und Tiefgraben in den Prozess der Zukunftsentwicklung des Mondseelandes fordern. Eine solch weitreichende Entscheidung darf nicht den Bürgermeistern alleine überlassen werden.

Josef Dobesberger

Peter Hiller

Gemeinderäte in St. Lorenz

Veröffentlicht am 04.10.2017