UPDATE Maßnahmen OÖ (17.03.2020 - 08:00h)

UPDATE Maßnahmen OÖ (17.03.2020 - 08:00h)

„Jetzt ist nicht die Zeit für lange Debatten, sondern die Zeit des Handelns. Oberösterreich setzt die Maßnahmen wieder 1 zu 1 um. Die Schritte sind einschneidend, aber sie sind notwendig, weil sie Leben retten“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer. „Die Maßnahmen haben ein großes Ziel: unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu erhalten für jene Menschen, die es jetzt brauchen. Es gilt insbesondere Ältere und schwächere Menschen zu schützen und Ansteckungen zu minimieren. Jede und jeder kann in dieser Zeit ein Lebensretter sein, in dem er sich an die Maßnahmen hält.“

Um das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, stellt Oberösterreich in einem ersten Schritt 595 zusätzliche Betten außerhalb der Spitäler zur Verfügung. Vorkehrungen dazu werden derzeit in Bad Schallerbach, in Bad Hall, in Bad Zell, Zell an der Pram, Pupping und im Landespflege- und Betreuungszentrums Schloss Haus getroffen.

Die drastischen Maßnahmen stellen auch die Wirtschaft auf eine harte Belastungsprobe. „Jetzt ist nicht die Zeit über Nullschuldenpolitik zu reden, sondern jetzt ist die Zeit, um jeden einzelnen Arbeitsplatz und jeden Betrieb zu kämpfen“, macht Stelzer klar. Die Schuldenbremse wird in Oberösterreich daher vorübergehend aufgehoben. Neben dem Überbrückungsfonds des Bundes von 4 Milliarden Euro wird es zusätzliche Maßnahmen für Oberösterreich geben.

Die heutige Pressekonferenz von Landeshauptmann Thomas Stelzer, Gesundheitsreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner gibt es hier zum Nachsehen.

Zur Aufzeichung der Pressekonferenz

Maßnahmenpaket zum Corona-Virus:

Die Bundesregierung hat eine Ausgangsbeschränkung ausgerufen, es gibt nur 4 Gründe das Haus zu verlassen:

1. Berufliche Tätigkeit

2. Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)

3. Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen

4. Bewegung im Freien alleine, mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter sichergestellt werden kann zu Menschen, die nicht im eigenen Wohnungsverband leben

Die Polizei wird die Einhaltung auch kontrollieren.

Weitere neue Maßnahmen:

- Veranstaltungen werden gänzlich untersagt: an keinem Ort sollen sich mehr als 5 Menschen treffen. Die einzigen Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.

- Die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern wird gestoppt und die Bereitschaft einiger Einheiten der Miliz hergestellt. Darüber hinaus werden bestehende Zivildiener verlängert und damit begonnen, weitere Zivildiener zu mobilisieren, damit potenzielle Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24 Stunden Betreuung durch Unterstützung der Zivildiener bewältigt werden können.

- Ab 16.3.: Öffentliche Gottesdienste & Versammlungen weitestgehend ausgesetzt

- Ab 17.3.: Restaurants, Bars & Cafés vollständig geschlossen. Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.

- Geschäfte werden geschlossen bleiben, außer: Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Tierhandel, Drogerie, Post und Bereiche, die es zur Versorgung braucht.

- Verschiebung der Gemeinderatswahlen in der Steiermark & in Vorarlberg

- Erster Corona-Krisenbewältigungsfonds in Summe von 4 Milliarden Euro wird bereitgestellt

- In der öffentlichen Verwaltung wird der persönliche Kontakt minimiert. Ämter werden nur mehr telefonisch oder online erreichbar sein.

- Klar ist: Die Daseinsvorsorge wird sichergestellt - ebenso alles, was notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

- Die Altstoffsammelzentren in Oberösterreich werden in der kommenden Woche geschlossen halten.

- Schleusen-Zelte sollen dazu beitragen, das Besuchsverbot vor Spitälern zu organisieren und gleichzeitig die Infektionsminimierung zu managen.

Maßnahmen in der Bildung

- Einstellung des Lehrbetriebs an Universitäten und Fachhochschulen

- Ab 16.3.: Für Schülerinnen & Schüler ab der 9. Schulstufe kein Unterricht, sondern „Distance Learning“ & Bereitstellung von Lerninhalten & Lernmaterial

- Ab 18.3.: Für Schülerinnen & Schüler bis zur 8. Schulstufe keine vollständige Schließung, aber sofern Kinder zuhause bleiben können, sollen sie von daheim betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen sie in die Schule kommen. Dieses Vorgehen wird sowohl an Schulen als auch an Kindergärten stattfinden.

- Mitarbeitern mit Kindern unter 14 Jahren kann von ihren Arbeitgebern eine Sonderfreistellung gewährt werden, wenn es sich nicht um Betriebe der kritischen Bereiche handelt. Für bis zu 3 Wochen Sonderfreistellung wird den Betrieben vom Staat ein Drittel der Lohnkosten rückerstattet (gedeckelt mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage)

 

(Update mit Infos vom 16.3.) Maßnahmen in der Wirtschaft

Wichtige Abgrenzungsfragen/Grundregeln:

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
- Handelsbetriebe, die ein breit-gefächertes Sortiment führen, dürfen ausschließlich ausgenommene Waren verkaufen (z.B. darf Baustoffhandel an Privatkunden ausschließlich Futtermittel verkaufen)
- für Verkaufsgeschäfte von lebensmittelproduzierenden Betrieben gilt die Ausnahme für „Lebensmittelhandel“

Dienstleistungen bei Privatkunden zuhause
- Montagen (etwa durch Dienstleistungs- bzw. Produktionsbetriebe) sind zulässig, Lieferungen sind zulässig
- Dienstleistungen am Kunden (z.B. Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur) sind nicht zulässig. Ausnahme: medizinische Notwendigkeit (z.B. Heilmassage, Fußpflege bei Diabetikern)
- Beratungsdienstleistungen beim Kunden in dessen Betriebsstätte sind unzulässig (Alternative: Online, Telefon etc.)
- Akute Schadensbehebung (z.B. Strom, Wasser, Gas, Wärme, Aufsperrungen) sind als Notfall-Dienstleistungen zulässig

Regelungen für produzierende Branchen

Keine Werksschließungen oder Produktionsstopps notwendig
Es ist festzuhalten, dass die nun gesetzten Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen usw.) in keiner Weise Werksschließungen, einen Produktionsstopp oder etwas Ähnliches für die österreichische Industrie oder das produzierende Gewerbe vorsehen oder notwendig machen.

(Update) Maßnahmen im Umgang mit anderen Ländern

Aufgrund der zur Zeit zunehmenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr empfiehlt das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen.
Österreichischen Reisenden im Ausland wird dringend geraten, von den derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen.

- In diesem Zusammenhang gelten für folgende Länder Reisewarnungen: Frankreich, Iran, Italien, Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Südkorea, Ukraine und Vereinigtes Königreich.

- Ab Montag, 16.03.2020, 24:00, wird der Flug- und Zugsverkehr in die Schweiz, nach Spanien und Frankreich eingestellt.

- Ab Mittwoch, 18.03., 00:00 Uhr, besteht keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine. Österreichischen Reisenden wird dringend empfohlen, die Heimreise aus diesen Ländern über andere europäische Flughäfen anzutreten.

- Eine partielle Reisewarnung wurde für China ausgesprochen.

- Dänemark schließt ab Samstag, den 14. März 2020 um 12:00 Uhr sämtliche Grenzen für nicht notwendigen Verkehr. Österreichischen Reisenden wird dringend geraten umgehend auszureisen.
Die direkten Flüge aus der Türkei nach Österreich werden noch bis auf weiteres durchgeführt und in Kürze ausgesetzt werden. Österreichischen Reisenden wird dringend geraten mit dem nächstmöglichen Flug auszureisen.

- Einreisestopp für Menschen aus Italien ohne ärztliches Attest- Rückholung von Österreicherinnen & Österreichern, die sich in Italien befinden, mit anschließend 14-tägiger häuslicher Isolation

- Einführung von Grenzkontrollen zur Schweiz

- Einreiseverbot für Österreicher nach Tschechien, die Slowakei und USA

„Bei allen, die jetzt ihren Beitrag leisten und mithelfen, Leben zu retten, möchte ich mich von ganzen Herzen bedanken – insbesondere bei den Menschen in den Gesundheitsberufen, der Sicherheit, Lebensmittel, Apotheken, öffentlichen Verkehr oder der kritischen Infrastruktur. Das Wichtigste ist jetzt, dass wir zusammenstehen und gemeinsam gegen das Virus vorgehen“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

WICHTIG!

- Wer auch nur leichte grippeähnliche Anzeichen aufweist, sollte zu Hause bleiben und sich an die Gesundheitsnummer 1450 wenden.

- Bei Fragen und Unklarheiten zum Coronavirus stehen Expertinnen & Experten 24 Stunden täglich unter 0800 555 621 zur Verfügung.

- Unternehmerinnen und Unternehmer können sich an die Hotline der WKO wenden: 0590900-4352

- Ab sofort finden Sie die Informationen zu den Corona-Infektionen in Oberösterreich auf der Startseite der Homepage des Landes Oberösterreich unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/
Die Zahlen werden dreimal täglich aktualisiert (ca. 9.30, 13.30 und 18 Uhr).


Veröffentlicht am 17.03.2020