Zur politischen Lage in St. Lorenz

Zur politischen Lage in St. Lorenz

In der Gemeinde St. Lorenz herrscht schon seit geraumer Zeit politische Unruhe. In den lokalen Medien und auf Internetplattformen bringen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Sorgen und Ängste deutlich zum Ausdruck. Besonders kritisch wird das Amtsverständnis des Bürgermeisters gesehen, es gibt unzählige Beiträge, in denen der Rücktritt des Bürgermeisters gefordert wird. Sehr viele Menschen in der Gemeinde St. Lorenz fühlen sich von ihrem Bürgermeister nicht mehr vertreten. Sie sehen den Bürgermeister als Verantwortlichen für die politischen Missstände in der Gemeinde, sie führen vor allem seine diktatorische Herrschaft an, er habe kein Gehör für die Gemeindebürger, Meinungsfreiheit scheint für ihn ein Fremdwort zu sein – nur ein paar Beispiele aus medialen Beiträgen von schockierten Gemeindebürgern.

Was ist in den letzten eineinhalb Jahren in der Gemeindepolitik schiefgelaufen?

Bei den Gemeinderatswahlen 2015 hat die ÖVP massiv an Stimmen verloren (2009: 72% - 2015: 48%). Bedingt durch die Wahlarithmetik, die die größeren Parteien bevorzugt, behält die ÖVP trotz Verlustes der absoluten Stimmenmehrheit die Mandatsmehrheit von 13 Mandaten im Gemeinderat. Diese Mehrheit wird nun bei Abstimmungen im Gemeinderat schamlos ausgenützt. Wenn ÖVP-Gemeinderäte ihrem politischen Gewissen entsprechend sich nicht dem Fraktionszwang unterwerfen, werden willfährige Ersatzgemeinderäte zu den Sitzungen des Gemeinderates einberufen, die im Sinne des politischen Kadavergehorsams abstimmen. Diese undemokratische Vorgangsweise mag auch der Grund sein warum bereits zwei Gemeinderäte der ÖVP, der Fraktionsobmann und eine hoch angesehene Gemeinderätin ihr Mandat zurückgelegt haben.

Die Arbeitsplatzsituation der Mitarbeiter des Gemeindeamtes ist katastrophal schlecht, worauf der Bericht des Landesrechnungshofs eingehend hinweist und auch dringend Verbesserungen vorschlägt. Die Gemeindebediensteten haben im März 2017 einen Brief an Bürgermeister und Gemeinderäte geschrieben und dringend um Hilfe gebeten. Es ist bis jetzt nichts geschehen. Der erst Anfang des Jahres neu bestellte Amtsleiter, der sich durch seine objektive Amtsführung und seinen großen Einsatz besonders ausgezeichnet hat, hat sein Dienstverhältnis mit Ende Juni gekündigt. Wir können es kaum glauben, dass für den Rücktritt nur gesundheitliche Gründe maßgeblich waren.

Besonders aber als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger hat der Bürgermeister versagt. In vielen Fällen sind Anfragen unzureichend beantwortet worden, Vorschläge und Bitten einfach nicht beachtet worden. Als krassestes Beispiel sei hier auf die durch den Bau des neuen Kindergartens entstandenen Schäden bei den Nachbargebäuden hingewiesen. Bei einem unmittelbar angrenzenden Einfamilienhaus entstand ein Totalschaden verursacht durch die Baumaßnahmen von Kindergartengebäude, Zufahrtstraßen und Kanal. Dieses Einfamilienhaus musste schlussendlich abgelöst werden, ein örtlicher Bauträger möchte dort eine mehrgeschossige überdimensionierte Wohnanlage errichten. Viel tragischer jedoch die Umstände für die Familie mit zwei kleinen Kindern, deren Einfamilienhaus ebenfalls schwer beschädigt wurde. Es entstand ein Schaden in 6-stelliger Höhe. Durch das Einschreiten eines Rechtsanwaltes sind der Familie bis jetzt Kosten von EUR 40.000,00 entstanden. Die Gemeinde vertreten durch den Bürgermeister hat bis jetzt nichts unternommen um die Schäden abzugelten. Wie lange muss diese Familie noch warten bis der Bürgermeister endlich seiner Verpflichtung nachkommt und die von ihm zu verantworteten Schäden beheben lässt?

Ein weiteres Beispiel, wie ernst es der Bürgermeister mit seinen Versprechungen hält: Einer Anrainerin der sehr schmalen Straße Schwarzindien wurde vom Bürgermeister in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2017 versprochen die Bodenmarkierungen für eine Verkehrsberuhigung innerhalb von längstens zwei Wochen aufbringen zu lassen. Sie musste feststellen, dass seitens des Bürgermeisters wieder einmal nichts unternommen wurde, obwohl diese Maßnahme bereits im zuständigen Straßenausschuss im März zugesagt worden war.

Ein gravierender Kritikpunkt an der Amtsführung des Bürgermeisters ist seine Politik der Vorenthaltung von Informationen. Für die Arbeit in den Ausschüssen und im Gemeinderat unentbehrliche Informationen werden den Mandataren, wenn überhaupt, erst kurzfristig vor einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Wie sollen Gemeinderäte in einem Berufungsverfahren eine rechtlich bindende Entscheidung finden können, wenn die dafür notwendigen Stellungnahmen und Gutachten der Fachleute fehlen?

In der Gemeinde St. Lorenz ist es noch immer üblich, dass Vorhaben in der Gemeinde ohne Information der Bevölkerung, ohne Transparenz abgewickelt werden. So werden vom Bürgermeister nach wie vor Bauvorhaben bewilligt, die in ihren übergroßen Dimensionen den dörflichen Charakter der Gemeinde gefährden. Ohne auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen wird nur den Begehrlichkeiten der Bauträger und Investoren entgegengekommen. Der vom Ortsplaner errechnete realistische Wohnungsbedarf für die nächsten 10 Jahre beträgt 60 bis 80 Wohneinheiten, was einer Bevölkerungszunahme von 200 bis 300 Personen entspricht. Diese für eine gesunde Bevölkerungsentwicklung verträgliche Zahl von Neuwohnungen wird bereits nach 2 bis 3 Jahren erreicht sein, wenn die bereits bewilligten und die geplanten Bauvorhaben fertiggestellt sein werden. Hat der Bürgermeister schon hinterfragt welche Probleme da auf die Gemeinde St. Lorenz zukommen? Wird es genug Kindergartenplätze geben, werden wir neue Schulen brauchen?

In der Gemeinderatssitzung vom 30.06. 2017 wurde der Antrag auf Verordnung eines Neuplanungsgebietes im Ortsteil Höribachhof gestellt. Dies ist dort im Interesse einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich und wurde vom Antragsteller Gemeinderat Mag. Harald Kohlberger auch ausführlich erläutert. Da sich ca.250 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition an den Bürgermeister gegen eine überdimensionierte Verbauung in diesem Gebiet gewendet hatten und es mehrere Berufungen gegen den Baubescheid des Bürgermeisters gibt, kann ein Bebauungsplan für die Betroffenen rechtliche Klarheit schaffen. In einem Neuplanungsgebiet ist ein Bebauungsplan zu erlassen, in dem die Kriterien für eine zweckmäßige und geordnete Bebauung eines bestimmten Gebietes festgelegt werden. Dadurch ist Rechtssicherheit für Bauwerber und Anrainer gegeben. Der Bürgermeister versuchte jedoch dagegen Stimmung zu machen indem er hauptsächlich auf mögliche Nachteile hinwies und aus den gesetzlichen Bestimmungen der OÖ Bauordnung unvollständig und fehlerhaft zitierte.

Zur Problematik der Raumordnung in St. Lorenz wird am 20. Juli 2017 um 19 Uhr im Vereinsheim St. Lorenz eine Bürgerversammlung stattfinden, bei der das neue Örtliche Entwicklungskonzept und der neue Flächenwidmungsplan vom Ortsplaner DI Poppinger vorgestellt wird. Alle für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde wichtigen Themen werden behandelt: Baulandbedarf, Schaffung von gefördertem kostengünstigen Wohnraum für Familien, Bedarf an Wohnraum für Senioren, Entwicklung des Öffentlichen Verkehrs, Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden bei Betriebsansiedelungen, Tourismus, Verkehr und Bildungseinrichtungen.

Nehmen Sie teil an dieser Informationsveranstaltung und bringen Sie dort auch ihre Ideen, Wünsche, aber auch kritische Anmerkungen.

Josef Dobesberger, Peter Hiller

Gemeinderäte der Grünen in St. Lorenz

Veröffentlicht am 17.07.2017