Doppelresidenz eines Kindes

Das Gericht kann nach Abwägung aller Umstände zum Ergebnis gelangen, dass eine gleichteilige Betreuung der Kinder durch beide Eltern am meisten dem Kindeswohl entspricht. In solchen Fällen kann eine „Doppelresidenz“ vereinbart werden.

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Veröffentlicht am 02.02.2016