Örtliches Entwicklungskonzept

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Mondseeland ist wegen seiner Schönheit und Lebensqualität ein sehr beliebtes Wohngebiet, nicht nur bei der einheimischen Bevölkerung, die hier ihren Lebensmittelpunkt hat, sondern auch bei vermögenden In- und Ausländern, die sich am Mondsee ein Feriendomizil schaffen wollen. Das führt zu enormen Flächenverbrauch und zur Verknappung von verfügbarem Wohnraum für Einheimische. Wer mit offenen Augen durch das Land geht, kann Fehlentwicklungen nicht übersehen: Zersiedelung und der verschwenderische Umgang mit Bauland sind zu einem großen Problem im Mondseeland geworden. Es ging wertvoller landwirtschaftlicher Boden verloren, Grünland wurde ohne Konzept in Bauland umgewidmet und so entstand ein Wildwuchs in der Verbauung. Eine sinnvolle Verkehrserschließung, besonders im öffentlichen Verkehr, ist ohne Strukturen im Siedlungswesen nicht möglich.

Es liegt jetzt an der lokalen Politik in den neu gewählten Gemeindegremien, die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Mondseelandes zu stellen. Jede Gemeinde hat ein örtliches Raumordnungsprogramm zu erstellen, das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) und den Flächenwidmungsplan.

Diese Grundlagen der Raumordnung sind alle zehn Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten. Die fachliche Überarbeitung des ÖEK erfolgt in allen vier Mondseegemeinden vom Raumplaner Dipl. Ing. Poppinger, der bereits in einigen Vorträgen die Bevölkerung über die Grundsätze der Raumplanung informieren konnte. Die politische Umsetzung ist dann Angelegenheit der Gemeinderäte nach entsprechender Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.
In der Gemeindezeitung, auf der Amtstafel und im Internet muss die Überarbeitung des ÖEK kundgemacht werden und die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen Wünsche und Anregungen
zum ÖEK abzugeben.

Nach der Bestandsaufnahme durch den Raumplaner und Beratung in den zuständigen Ausschüssen erlässt der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Verfahrens. Dieser Beschluss ist in St. Lorenz Gegenstand der nächsten Gemeinderatssitzung.

Die zuständigen Dienststellen der Landesregierung werden befasst und geben ihre Stellungnahmen ab, die Planungsunterlagen werden dann vier Wochen lang im Gemeindeamt aufgelegt, die Bevölkerung wird informiert und kann begründete schriftliche Einwendungen und Anregungen einbringen. Nach dem Gemeinderatsbeschluss ist dann noch die aufsichtsbehördliche Genehmigung des ÖEK erforderlich. Für den Markt Mondsee ist die Überarbeitung des ÖEK kürzlich eingeleitet worden.

Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass dieser Prozess mit intensiver Bürgerbeteiligung erfolgt. Das örtliche Entwicklungskonzept soll die grundlegenden Entwicklungsmöglichkeiten für einen längerfristigen Zeitraum festlegen, der Flächenwidmungsplan baut darauf auf und legt fest, welche Flächen einer Gemeinde als Bauland, als Verkehrsflächen oder als Grünland gewidmet werden. Dabei ist auch auf regionale Gegebenheiten, Planungen benachbarter Gemeinden, Hochwasserabflussgebiete, Gefahrenzonen, Naturschutzgebiete Rücksicht zu nehmen.

Benachbarte Gemeinden können im Rahmen freiwilliger Planungskooperationen ihre Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne gemeinsam erarbeiten. Für die Mondseelandgemeinden wäre ein gemeinsames regionales Entwicklungskonzept von großem Vorteil, besonders in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, öffentlicher Verkehr, Bildungseinrichtungen. Leider wird diese Chance von den Mondseelandgemeinden auch im Hinblick auf eine zukünftige Gemeindefusion nicht wahrgenommen. Derzeit wird das Raumordnungskonzept von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich erstellt, wobei durch die fachliche Leitung eines gemeinsamen Raumplaners
eine gewisse Zusammenschau möglich sein sollte.

Die Leitbilder mit den Zielen des ÖEK sind teilweise schon festgeschrieben bzw. werden diskutiert: Als erster Schritt wird das Leitbild der Gemeinden mit den Zielen des ÖEK festgelegt:
Erhaltung und Sicherung der Wohnqualität: Siedlungsentwicklung in Siedlungsschwerpunkten, sparsame Grundinanspruchnahme, Baulandschaffung für Einheimische, landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung.

Regionale Zusammenarbeit vor allem in den Belangen Betriebsansiedelungen, Tourismus, Verkehr: Verbesserungder Verkehrssituation für Radfahrer, Fußgänger und öffentliche Verkehrsmittel.
Eine zentrale Rolle in der Raumordnung spielen der Baulandbedarf und die Baulandreserven. Obwohl die Bevölkerung vor allem in Tiefgraben und St. Lorenz überdurchschnittlich gewachsen ist, gibt es für die nächsten 10 Jahre genügend Baulandausweisungen, diese Widmungen sollten vorrangig einer Bebauung zugeführt werden.

Es gibt Vorschläge von kompetenten Raumplanern, den Lebensraum Mondseeland umweltverträglich und landschaftschonend zu gestalten, z.B. die Verfügbarkeit von Baulandreserven zu verbessern, kleinere Bauparzellen, Baulandsicherungsmodelle für die einheimische Bevölkerung, Baulandwidmung nur bei Anschluss an öffentlichen Verkehr und auf maximal 10 Jahre, keine weiteren Zweitwohnsitze, wo möglich Rückwidmung von Zweitwohnsitzen.
Bei der Baulandentwicklung ist vorrangig der heimische Bedarf an Wohnraum zu berücksichtigen, es darf keine schleichende Vermehrung von Zweitwohnsitzen geben, die Bewahrung von Grünland als Lebensraum muss Vorrang haben vor spekulativem Wohnbau, der von der Politik nicht genehmigt werden darf.

Es geht um die Qualität unseres Lebensraumes, dafür müssen die gewählten Mandatare viel mehr tun als bisher, aber auch die Beteiligung möglichst vieler Bürger/innen ist notwendig.
Nehmen Sie teil an den Informationsveranstaltungen zum ÖEK und bringen sie auch Ihre Wünsche und Vorstellungen ein.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist:

Marktgemeinde Mondsee:
27. Juni 2016 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mondsee

St. Lorenz:
23. Juni 2016 um 19.00 Uhr im Vereinsheim St.Lorenz

Bericht von: GRÜNE MONDSEELAND

Veröffentlicht am 27.04.2016